Urteil zum Amalgam - Ersatz

 

§

vom 06. 10. 1999

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht wegen unklarer gesundheitlicher Beschwerden Amalgam-Zahnfüllungen auf Kosten der Krankenkasse gegen anderes Füllmaterial austauschen. Ein Zusammenhang zwischen Depressionen oder Gelenkschmerzen und Quecksilber ist bisher nicht ausreichend bewiesen. Solange nur die Möglichkeit bestehe, dass die Beschwerden mit einem Wechsel des Füllmaterials gelindert werden könnten, dürften die Kassen nicht in die Pflicht genommen werden. Die Bundesrichter haben nunmehr letztinstanzlich die Klage eines Mannes abgewiesen,  der über Depressionen, Müdigkeit, Gelenkschmerzen und Nervosität geklagt hatte und diese Beschwerden auf seine Amalgam-Füllungen zurückgeführt wissen wollte.


Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 13/97 R


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