Steuersparen - Zahnarztpraxis Dr. M. Geiger

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Steuersparen

Wissenswertes

Tips für Patienten zum Steuernsparen

Für Patienten, die zahnärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen und dafür  Eigenanteile zuzahlen müssen, kann sich das Aufbewahren der Zahnarztrechnungen und Praxisgebührbelege wie auch der Belege für andere Gesundheisaufwendungen bei der jährlichen Steuererklärung lohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ nach § 33 des Einkommenssteuergesetzes bei der Einkommens- und Lohnsteuer steuermindernd geltend gemacht werden. Es zählen dazu z.B. prothetische Neuversorgungen, die kieferorthopädische Behandlung der Kinder, kostenintensive Füllungsversorgungen und andere medizinisch bedingte Kosten.

Eine steuerliche Entlastung tritt allerdings erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe ein und ist prozentual gestaffelt. Dabei spielen Familienstand und Kinderzahl eine Rolle. Im konkreten Einzelfall ist eine Beratung durch einen Steuerberater, Lohnsteuerverein oder das Finanzamt, welches auch zur kostenlosen Auskunft verpflichtet ist, eventuell ratsam.

Die Landeszahnärztekammer Thüringen hat zu dieser Problematik bereits vor einiger Zeit einen Patientenflyer herausgegeben. Der Flyer kann hier oder auch von der Homepage der Kammer (www.lzkth.de, unter dem Link Patientenberatung/ Downloadcenter) als PDF- Datei heruntergeladen werden. Eventuelle zwischenzeitliche Änderungen der Höhe des steuerlichen Grenzbetrages sind zu beachten.


Wir möchten Sie, nicht zuletzt im Hinblick auf die leider immer mehr steigende Zuzahlungsbelastung für gesetzlich Krankenversicherte, ausdrücklich auf diese Möglichkeiten hinweisen.



 
 
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